Widerrufsrechte
§§ 355 - 356c geben Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Voraussetzungen:
- Verbraucher und Unternehmer Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 III BGB
- Widerrufsrecht, beispielsweise nach § 312g BGB (Fernabsatzverträge und “außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge”)
Rechtsfolge:
- 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 II BGB)
- ggf. ein Jahr und 14 Tage (§ 356 II BGB, kein Hinweis auf Widerrufsrecht)
- Rückgewährpflicht nach § 357 BGB
- Wertersatzpflicht nur in den Schranken des § 357a BGB (ehemals § 375 VII BGB)
- ggf. Wertersatz nach § 357a BGB, aber nicht fürs “Testen” der Ware
Schema
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 357 Abs. 1, 355, 312g, 312c BGB (Widerrufsrecht)
I. Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB
- Unternehmer
- Verbraucher
- ausschließliche Nutzung von Fernkommunikationsmitteln
- Erfüllung der Informationspflicht nach § 312j Abs. 3 BGB
II. Keine Ausnahme nach § 312g Abs. 2, 3 BGB
- Warenerstellung auf Wunsch des Bestellers (Nr. 1)
- leicht verderbliche Waren (Nr. 2)
- …
III.Frist
- Beginn mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB, es sei denn
a) § 356 Abs. 2 Nr. 1 a) mit Erhalt der Ware und
b) Unterrichtung des Verbrauchers nach § 356 Abs. 3- Dauer: 14 Tage, § 355 Abs. 2 S. 1 BGB
- Ende: §§ 186, 188 BGB
- Erlöschen außerdem nach § 356 Abs. 3 S. 2; Abs. 4–5
IV. Rechtsfolge
- Rückgewähr der Leistungen
- Frist: 14 Tage
- Verbraucher trägt die Versandkosten für den Rückweg (§ 357 Abs. 5 BGB); Unternehmer kann abholen (Abs. 6)
- Unternehmer trägt die Kosten für den Hinweg (§ 357 Abs. 2 BGB)
- Gefahr trägt der Unternehmer (§ 355 Abs. 3 S. 4 BGB)
- Wertersatz für Verschlechterungen, § 357a BGB
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB)
- Vermeidung von Eingabefehlern des Kunden
- Unverzügliche Versendung von Eingangsbestätigungen
- Möglichkeit des Abrufs und der Speicherung von Vertragsbestimmungen einschließlich AGB
- zusätzliche Informationspflichten nach Artikel 246c EGBGB zu:
- technischen Schritten zum Vertragsschluss
- Speicherung des Vertragstextes
- Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
- Sprachwahl
- Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft
Zusätzliche Pflichten gegenüber Verbrauchern, § 312j BGB:
- Lieferbeschränkungen, Zahlungsmittel
- Klare Informationen zu
- wesentliche Beschreibung der Ware / Dienstleistung
- Gesamtpreis
- Laufzeit des Vertrages
- Mindestdauer der Verpflichtung
- “Buttonlösung” “Zahlungspflichtig bestellen” oder entsprechende eindeutige Formulierung | Verstoß Vertrag kommt nicht zustande